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Hier finden Sie eine alphabetische Länderliste mit den zuständigen nationalen Behörden.
Australien - Fidschi - Neuseeland - Papua Neuguinea
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Die Einfuhr ist mit einem Arztzeugnis erlaubt.
mediScon empfiehlt, sich vor der Reise über die Einstufung der benötigten (auch nicht betäubungsmittelhaltigen) Medikamente zu erkundigen, da Australien zum Teil auch Beschränkungen auf sonst nicht kontrollierte Substanzen geltend macht, wie u.a. Steroide oder Lebendimpfstoffe.
zuständige Behörde:
The National Manager
Therapeutic Goods Adminsitration
Department of Health and Family Services
Att.: Treaties and Monitoring Unit
Chemicals and Non-Prescription Drug Branch
P.O.Box 100
Woden ACT 2606, Australia
Tel.: +61 - 2 - 62 89 7804
Fax: +61 - 2 - 62 89 8308
zuständige Behörde:
Permanent Secretary for Health
Ministry of Health Department
Gouvernment Building
P.O.Box 2223
Suva, Fiji
Tel.: +679 - 30 61 77
Fax: +679 - 30 61 63
Die Einfuhr ist bei Bewilligung für einen Monat erlaubt.
zuständige Behörde:
The Director General of Health Compliance
Team Leader
New Zealand Medicines and Medical Devices
Safety Authority (Medsafe)
Ministry of Health
P.O.Box 5013
Wellington, New Zealand
Tel.: +64 - 4 - 49 62 000
Fax: +64 - 4 - 49 62 229
Die Einfuhr ist mit einem Arztzeugnis erlaubt.
Betäubungsmittel müssen bei der Einreise beim Zoll deklariert werden.
zuständige Behörde:
National Narcotics Bureau
P.O.Box 3880
Boroko, Papua New Guinea
Tel.: +675 - 32 53 044
Fax: +675 - 32 58 842
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Letzte Änderung am Dienstag, 15. Mai 2012 um 12:47:20 Uhr.