Sie sind hier: Asien
Zurück zu: Betäubungsmittel
Allgemein:
Kontakt
Impressum
Rechtliche Angaben
Hier finden Sie eine alphabetische Länderliste mit den zuständigen nationalen Behörden.
China - China/Hong Kong - China/Macao - Indien - Indonesien - Israel - Japan - Korea - Malaysia - Malediven - Nepal - Philippinen - Singapur - Sri Lanka - Thailand - Türkei
Scrollen Sie sich durch diese Seite oder klicken Sie auf das entsprechende Land, um direkt an die gewünsche Information zu kommen.
Die Einfuhr ist mit einer Bewilligung erlaubt.
zuständige Behörde:
State Drug Administration
No. 38A, Beilishi Road
Beijing, China 100810
Fax: +86 - 010 - 68310909
Email: inquires@sda.gov.cn
Web: http://eng.sfda.gov.cn/eng/
Die Einfuhr mit Bewilligung ist erlaubt.
Die Bewilligung muss auf Verlangen jederzeit vorgezeigt werden können.
zuständige Behörde:
Chief Pharmacist
Pharmaceutical Service
Department of Health
3/F Public Health Laboratory Centre
382 Nam Cheong Street
Kowloon, Hong Kong SAR
Tel.: +852 - 2319 8500
Fax: +852 - 2834 5117
Die Einfuhr ist mit Bewilligung erlaubt.
Der Antrag auf Bewilligung muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Adresse des Patienten
- Zweck und Aufenthaltsdauer in Indien
- Kopie des Arztzeugnisses mit Angabe der Behandlungsdauer
- Bezeichnung, Menge und Handelsform des Betäubungsmittels
- Name des voraussichtlichen indischen Einreisezollortes
- Flugnummer und Ankunftsdatum / -zeit
- Passnummer und Gültigkeitsdauer des Passes
- Name und Adresse der Kontaktpersonen in Indien
- eine unterzeichnete Bestätigung, dass die nicht gebrauchten Medikamente bei Ausreise ausgeführt werden.
zuständige Behörde:
Narcotics Commissioner
19, The Mall Road, Morar
Gwalior - 474006
Madhya Pradesh, India
Tel.: +91 - 751 - 36 81 21
Fax: +91 - 751 - 36 81 11
Die Einfuhr mit einer Bewilligung ist erlaubt.
Bewilligungsgesuche müssen folgende Informationen beinhalten:
- Arztzeugnis
- zuständiger Arzt in Indonesien
- Patientenangaben (Name, Vorname, Geschlecht, Alter)
- Angaben zum Medikament (Produktname, Wirkstoff, Packungsgröße, Dosierung, Gesamtmenge, Hersteller, Ursprungsland, Importeur,...)
zuständige Behörde:
Director General for Drug and Food Control
Ministry of Health
Jalan Percetakan Negara 23
Jakarta 10560, Indonesia
Tel.: +62 - 21 - 42 47 608 oder 42 01 511
Fax: +62 - 21 - 42 07 683
Die Einfuhr ist mit Arztzeugnis (bei Angabe der mitzuführenden Menge) und einer Bewilligung der Gesundheitsbehörde des Ursprungslandes für 31 Tage erlaubt.
zuständige Behörde:
The Pharmaceutical Administration
Ministry of Health
P.O.Box 1176
Jerusalem 91010, Israel
Tel.: +972 - 2 - 568 12 12
Fax: +972 - 2 - 672 58 20
Die Einfuhr ist mit einem englischsprachigen Arztzeugnis und einer Bewilligung erlaubt.
das Antragsformular muss bei der zuständigen japanischen Behörde bestellt werden. Die Bearbeitungsdauer beträgt etwa einen Monat. Die Einfuhr von Methadon ist nicht erlaubt.
zuständige Behörde:
Narcotics Division
Ministry of Health and Welfare, Japan
1-2-2 Kasumigaseki
Chiyoda-ku
Tokyo 100-8045, Japan
Tel.: +81 - 3 - 35 03 1711
Fax: +81 - 3 - 35 01 0034
zuständige Behörde:
Director
Narcotics Control Division
Korea Food and Drug Administration
5, Nikbun-Dong
Eunpyung-ku
Seoul 122-704, Republic of Korea
Tel.: +82 - 2 - 38 01 855
Fax: +82 - 2 - 35 48 620
Die Einfuhr ist mit einem Arztzeugnis für 30 Tage erlaubt.
zuständige Behörde:
Pharmaceutical Affairs of Macao
Medical and Health Department
Av. Sidònio Paris No 49
Edf. Wa lan, Macao
Tel.: +853 - 598 35 25
Fax: +853 - 52 40 16
Die Einfuhr ist mut einem Arztzeugnis für einen Monat erlaubt. Medikamente müssen grundsätzlich bei der Einreise deklariert werden!
zuständige Behörde:
Director
Pharmaceutical Services
Ministry of Health
Perkim Building, 11th Floor
Ipoh Road
51200 Kuala Lumpur, Malaysia
Tel.: +60 - 3 - 40 41 29 58
Fax: +60 - 3 - 40 45 73 87
WEB: http://www.pharmacy.gov.my
Die Einfuhr ist bei Bewilligung erlaubt.
Die maledivische Gesetzgebung sieht für Delikte mit Betäubungsmitteln sehr harte Strafen vor!
zuständige Behörde für Betäubungsmittel:
Narcotics Control Board
Ghazee Building
Ameer Ahmed Magu
Malé, Maledives
Tel.: +960 - 31 240
Fax: +960 - 31 2057
zuständige Behörde für psychotrope Stoffe:
Ministry of Health
Malé, Maledives
Tel.: +960 - 32 8887
Fax: +960 - 32 8889
Die Einfuhr ist nicht erlaubt!
Bestimmte Medikamente können aufgrund eines entsprechenden Zeugnisses eines in Nepal registrierten Arztes im Lande bezogen werden. Nähere Informationen erteilt die zuständige Behörde Nepals. Klienten von mediScon erhalten auf Anfrage bereits von uns entsprechende Informationen.
zuständige Behörde:
Joint Secretary
Narcotic Drugs Control Division
Ministry of Health
Singhadarbar
Kathamandu, Nepal
Tel.: +977 - 1 - 22 94 01
Fax: +977 - 1 - 22 51 56
Di Einfuhr ist mit einem Arztzeugnis und einer Bewilligung erlaubt.
Der Antrag auf Bewilligung muss das Ein- und Ausreisedatum enthalten. Das Arztzeugnis muss bestätigen, dass der Patient das Medikament benötigt.
zuständige Behörde:
Executive Director
Dangerous Drug Board
P.O.Box 3682
Manila, Philippines
Tel.: +63 - 2 - 52 73 223
Fax: +63 - 2 - 52 73 215
eMail: danboard(at)info.com.ph
Die Einfuhr ist mit einer Bewilligung erlaubt.
Der Antrag auf Bewilligung muss folgende Angaben enthalten:
- Flugnummer, Ankunftsdatum und Aufenthaltsdauer in Singapur
- Markenname und Wirkstoffe des Medikaments
- Dosierung des Medikaments
- ärztliche Diagnose undärztliche Bestätigung, dass der Patient auf das Medikament angewiesen ist
- Mengenindikation der zu importierenden Medikamente
Eine Genehmigung wird per Fax oder Post erteilt. Bewilligungsanträge sollten mindestens zwei Wochen vor der Einreise gestellt werden.
zuständige Behörde:
Division of Manufacturing and Quality Audit
Centre for Pharmaceutical Administration
Health Sciences Authority
No. 2 Jalan Bukit Merah
Singapore 169 547
Tel.: +65 - 632 555 94
Fax: +65 - 632 556 50
eMail: hsa_info(at)hsa.gov.sg
zuständige Behörde für Betäubungsmittel:
Medical Supplies Division
357, Deans Road
Colombo 10, Sri Lanka
Tel.: +94 - 1 - 69 41 11
Fax: +94 - 1 - 69 70 96
zuständige Behörde für psychotrope Stoffe:
Cosmetics Drugs and Devices Authority
Ministry of Health
120, Norris Canal Road
Colombo 10, Sri Lanka
Tel.: +94 - 1 - 69 51 73
Fax: +94 - 1 - 68 97 04
Die Einfuhr ist mit einem Arztzeugnis bzw. mit einer Bewilligung (z.B. für Methadon) für 30 Tage erlaubt.
Für bestimmte Substanzen (z.B. Methadon) muss vorab ein Antrag auf Bewilligung beim thailändischen Generalkosnulat eingereicht werden.
dem Antrag muss ein Arztzeugnis in englischer Sprache mit folgenden Angaben beigelegt werden:
- genaue Bezeichnung des Medikaments mit Wirkstoffangabe
- Dosierung und ggf. Anzahl der mitgeführten Tabletten
- genaue Angaben über Beginn und Ende des Aufenthaltes
- Adresse des Arztes mit Unterschrift
Der Reisende sollte das Zeugnis immer zusammen mit dem Medikament aufbewahren.
zuständige Behörde:
Secretary General
Food and Drug Administration
Ministry of Health
Tiwanond Road
Nonthaburi Province 11000, Thailand
Tel.: +66 - 2 - 59 07 345
Fax: +66 - 2 - 59 08 471
Die Einfuhr mit einer Bewilligung ist erlaubt.
Aktuelle Angaben zu Methadon liegen mediScon derzeit nicht vor, bitte erfragen Sie dieses beim Konsulat oder bei der zuständigen Behörde!
zuständige Behörde:
General Directorate of Pharmaceuticals
Departement of Narcotic Drugs and Psychotropic Substances
Ministry of Health
Ankara, Turkey
Tel.: +90 - 312 - 23 02 794
Fax: +90 - 312 - 23 01 610
Alle Angaben ohne Gewähr. Sollten Sie eine Änderung oder einen Fehler feststellen, so würden wir uns freuen, wenn Sie uns dieses mitteilen würden.
Letzte Änderung am Dienstag, 15. Mai 2012 um 12:47:18 Uhr.