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OZEANIEN |
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Hier finden Sie eine alphabetische Länderliste mit den zuständigen nationalen Behörden.
Australien - Fidschi - Neuseeland - Papua Neuguinea
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Australien
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Die Einfuhr ist mit einem Arztzeugnis erlaubt. mediScon empfiehlt, sich vor der Reise über die Einstufung der benötigten (auch nicht betäubungsmittelhaltigen) Medikamente zu erkundigen, da Australien zum Teil auch Beschränkungen auf sonst nicht kontrollierte Substanzen geltend macht, wie u.a. Steroide oder Lebendimpfstoffe.
zuständige Behörde: The National Manager Therapeutic Goods Adminsitration Department of Health and Family Services Att.: Treaties and Monitoring Unit Chemicals and Non-Prescription Drug Branch P.O.Box 100 Woden ACT 2606, Australia
Tel.: +61 - 2 - 62 89 7804 Fax: +61 - 2 - 62 89 8308
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Fidschi
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zuständige Behörde: Permanent Secretary for Health Ministry of Health Department Gouvernment Building P.O.Box 2223 Suva, Fiji
Tel.: +679 - 30 61 77 Fax: +679 - 30 61 63
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Neuseeland
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Die Einfuhr ist bei Bewilligung für einen Monat erlaubt.
zuständige Behörde: The Director General of Health Compliance Team Leader New Zealand Medicines and Medical Devices Safety Authority (Medsafe) Ministry of Health P.O.Box 5013 Wellington, New Zealand
Tel.: +64 - 4 - 49 62 000 Fax: +64 - 4 - 49 62 229
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Papua-Neuguinea
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Die Einfuhr ist mit einem Arztzeugnis erlaubt. Betäubungsmittel müssen bei der Einreise beim Zoll deklariert werden.
zuständige Behörde: National Narcotics Bureau P.O.Box 3880 Boroko, Papua New Guinea
Tel.: +675 - 32 53 044 Fax: +675 - 32 58 842
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Letzte Änderung am Freitag, 3. Februar 2012 um 11:44:46 Uhr.
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